Alle Fragen
rund um die Kosten

Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Dies bedeutet: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr.

In vielen Fällen werden wir allerdings individuelle Vergütungsvereinbarungen mit Ihnen abschließen, die hinsichtlich der zu erwartenden Kosten absolut transparent sind.

Wie teuer ist eine Erstberatung?

Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung am Beginn eines Mandats. Es gibt Gelegenheit, Dokumente und Unterlagen zu sichten und Ziele und Strategie festzulegen. Manchmal reicht ein solches erstes Gespräch bereits aus, um Fragen des Mandanten abschließend zu beantworten oder einen Weg für das weitere Vorgehen durch den Mandanten selbst festzulegen.

Eine solche Erstberatung für Verbraucher kostet nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten werden übernommen?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt regelmäßig sämtliche Kosten, also sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten. Soweit in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, müssen Sie diese selbst tragen.

Voraussetzung für die Eintrittsverpflichtung Ihrer Rechtsschutzversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalls. Die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung sehen zudem verschiedene Ausnahmen vor, bei deren Vorliegen Ihre Versicherung nicht zahlen muss. Strafsachen, Familiensachen und auch erbrechtliche Angelegenheiten sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Gerne schauen wir uns mit Ihnen gemeinsam Ihre Rechtsschutzversicherungsbedingungen an und prüfen, ob diese im konkreten Fall die Kosten übernehmen muss und klären mit Ihrer Versicherung die Übernahme.

Es besteht zudem die Möglichkeit, vorab eine sogenannte Deckungszusage der Versicherung zu erhalten.